TOP-JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG Förderkooperation zwischen ÖHT (Bund) und WiBuG (Land)
Kurzinformation / Stand 01.01.2018
Ziel ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft.
Wer wird gefördert
Physische und juristische Personen und sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts.
- der Jungunternehmer darf in den letzten 5 Jahren nicht selbstständig tätig gewesen sein und muss
- eine etwaige unselbstständige Tätigkeit im Zuge der Gründung/Übernahme aufgeben
- die notwendigen Qualifikationen aufweisen
- bei Gründung einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts mit mehr als 25 % beteiligt sein
- bei Übernahme einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts mit mehr als 50 % beteiligt sein
- die handels- und gewerberechtliche Geschäftsführung übernehmen sowie
- Eigenkapital in Höhe von zumindest 25 % der Gesamtkosten aufbringen
Was wird gefördert
Materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, Ablöse im Zuge von Betriebsübernahmen)
Wie wird gefördert
Förderkooperation ÖHT/WiBuG
Zuschuss ÖHT: 7,5 %
Zuschuss WiBuG: bis 12,5 %
Gesamtförderung: max. 20,0 % der förderbaren Bemessungs-
grundlage (Förderbarwert)
Unter- und Obergrenzen
Für die Bemessungsgrundlage gilt eine Untergrenze von mind.
€ 20.000,00 bzw. eine Obergrenze von max. € 250.000,00
Förderabwicklung
Antrag:
- Antragstellung nur bei der Bundesförderstelle (ÖHT) erforderlich
- Prüfung der formalen Fördervoraussetzungen durch ÖHT
Förderentscheidung:
- Entscheidung über Bundesförderung durch ÖHT
- Entscheidung über die Anschlussförderung des Landes durch WiBuG
- Übermittlung des Förderanbotes über die Gesamtförderung durch ÖHT
Abrechnung:
- Vorlage der Abrechnungsunterlagen bei ÖHT
- Prüfung der Fördervoraussetzungen für die Auszahlung durch ÖHT
Auszahlung:
- Auszahlung des bundesseitigen Zuschusses durch ÖHT
- Auszahlung der Anschlussförderung des Landes durch WiBuG
Einreichung:
Antragstellung vor (!) Investition
Einreichung des vollständigen Förderantrages TOP-Tourismus-Förderung Teil B (Jungunternehmer) samt "Beiblatt zum ÖHT-Ansuchen zur Beantragung des Zuschusses des Landes Burgenland (WiBuG)" sowie Details und Auskünfte bei:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
Parkring 12a
1010 Wien
Tel. +43 1 515 30, Fax +43 1 515 30 - 30
Email: oeht(at)oeht.at
Internet: www.oeht.at
Downloads:
Kurzinfo
Aktuelle Richtlinien und Antragsformulare inkl. Beiblatt für Landeszuschuss können unter der Internetadresse www.oeht.at abgerufen werden.